Die Jugendschutzuntersuchung ist gemäß Jugendarbscheitsschutzgesetz Pflicht für alle Jugendlichen, die vor dem 18. Lebensjahr eine Berufsausbildung oder berufliche Tätigkeit beginnen möchten. Wichtig ist, dass die Erstuntersuchung vor Aufnahme der Ausbildung erfolgt, am Besten noch im Laufe des letzten Schuljahres. Die Untersuchung hat den Sinn, eine Gefährdung der Gesundheit durch die Aufnahme der beabsichtigten Tätigkeit zu erkennen und vor allem zu vermeiden. Eine ggf. notwendige Nachuntersuchung soll vor dem Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres durchgeführt werden, wenn der Jugendliche bis dahin das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Untersuchung erfolgt nach einem standardisierten Verfahren, mit Fragebogen, hinsichtlich eigener Anamnese und der Familienanamnese, beinhaltet eine Ganzkörper- sowie eine Urinuntersuchung. Bei Auffälligkeiten werden Ergänzungsuntersuchungen beim Facharzt (z.B. Augenarzt, Orthopädie) veranlasst. Die Kosten für diese Untersuchung übernimmt das zuständige Gewerbeaufsichtsamt, fallen also nicht in der Krankenkasse anheim.
Anlässlich der Jugendschutzuntersuchung sollten unbedingt die bisher durchgeführten Impfungen überprüft werden, ggf. notwendige Impfungen ergänzt werden.